Michael Wendler (49) reagiert auf den Erlass eines Haftbefehls gegen seine Person. Nachdem er nicht zu seinem Prozess vor dem Amtsgericht Dinslaken erschienen war, erließ die zuständige Richterin einen Haftbefehl gegen Wendler. Dieser sogenannte Sitzungshaftbefehl gilt solange, bis der Sänger vor Gericht erscheint. Im Prozess geht es um Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen. Wendler verweilt jedoch weiterhin in seiner Wahlheimat Florida. Obwohl sein Anwalt bereits Einspruch gegen den Haftbefehl einreichte, blieb dieser vorerst bestehen.
Auf seinem Telegram-Account, auf dem er in der Vergangenheit mit kruden Verschwörungstheorien für Aufmerksamkeit gesorgt hatte, veröffentlichte der Schlagersänger ein Statement zu den Vorwürfen. „Hallo, ihr Lieben, in eigener Sache möchte ich mich kurz zu der Gerichtsverhandlung in meiner alten Heimatstadt Dinslaken erklären“, leitet Wendler seine Stellungnahme ein. Er weise „alle Vorwürfe und Anschuldigungen gegen mich aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg“ von sich: „Ich habe die mir vorgeworfenen Taten nicht begangen.“
Darum geht es in dem Prozess gegen Michael Wendler
Die Beschuldigungen seien „absurd“, so Wendler weiter, da seine Ex-Frau Claudia Norberg (50) nie einen Song komponiert oder getextet habe: „Wie kann man Rechte übertragen, die man niemals hatte?“ Im Kern des Prozesses geht es um die Frage, ob Michael Wendler bei der Insolvenz der Plattenfirma CNI Records seiner Ex-Frau Norberg sich etwas zu Schulden kommen hat lassen. Die Staatsanwaltschaft behauptet, er habe 176 Musiktitel überschrieben bekommen, um das Vermögen der Insolvenzmasse der Firma zu minimieren. Ein ausgestellter Strafbefehl beläuft sich auf sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Wendler argumentiert weiter, dass er sich nicht der jetzigen Verhandlung entziehen würde und auch nicht deswegen in die USA gezogen sei. Seine Auswanderung sei völlig unabhängig von dem gegen ihn erlassenen Strafbefehl aus dem Jahre 2019. Sein Verteidiger sei umfassend von ihm informiert gewesen und hätte eine „umfassende, schriftliche Vollmacht“ von ihm erhalten, ihn während des Hauptverhandlungstermins zu vertreten.
Michael Wendler pocht auf die Unschuldsvermutung
Seine Anwesenheit sei deswegen überflüssig gewesen, „da eine Regelung der Vertretung vollumfänglich rechtlich gültig“ sei. Er hätte sowieso keine persönliche Aussage getätigt. „Vor diesem Hintergrund kann ich die Entscheidung des Amtsgerichts Dinslaken nicht nachvollziehen, einen sogenannten Sitzungshaftbefehl zu erteilen“, schreibt Wendler weiter. Man hätte den Hauptverhandlungstermin durchführen können, so der Sänger. Zum Ende seines Statements stellt Wendler klar: „Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.“