Vor wenigen Monaten war noch alles gut: Die Reise, das Hotel, die Konzertkarten waren gebucht und die Vorfreude groß. Was sollte schon passieren? Der Coronavirus natürlich.
Durch Kurzarbeit und Co. sind viele bereits jetzt knapp bei Kasse. Auch wenn es ein kleiner Trost ist, du hast häufig die Möglichkeit dein Geld zurückzubekommen. Wir zeigen dir, bei welchen Unternehmen du gute Chancen hast.
1. Reiseunternehmen
Durch die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bekommst du für deine Pauschalreise bis Ende April den vollen Reisepreis zurück. Mit einem Gutschein oder einer Umbuchung musst du dich nicht zufriedengeben.
Allerdings gilt das nur, solange für die Buchung deutsches Recht gilt. Wenn du bei einem Anbieter im Ausland gebucht hast, gilt das Recht des dortigen Landes. Hier heißt es Daumen drücken.
2. Unterkünfte
Solange der Coronavirus um sich greift, gelten sogenannte unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände. Damit liegt nach deutschem Recht ein Fall der Unmöglichkeit vor, dein Hotel innerhalb Deutschlands zu beziehen und du bekommst dein Geld zurück.
Diese Umstände gelten vorläufig bis Ende April, können sich jedoch auch länger ziehen. Wenn dir dein Urlaub nicht mehr so wichtig ist, solltest du also so schnell wie möglich stornieren.
Bei Hotels im Ausland ist die Lage nicht so sicher. Auch hier gelten wieder die Reisewarnungen und das Reiserecht des Landes. Zusätzlich sind viele Grenzen dicht. Weil Inhaber von Hotels und Ferienwohnungen nicht verpflichtet sind deine Anreise zu sichern, müssen sie dir auch keine kostenfreie Stornierung anbieten. Deine Chancen stehen leider oft schlecht.
3. Airlines
Wird dein Flug wegen Corona abgesagt, muss dir die Airline entweder den Ticketpreis erstatten, eine Umbuchung oder eine Ersatzbeförderung anbieten.
Gutscheine musst du nicht akzeptieren, du kannst dir also dein Geld auszahlen lassen. Wenn dir die Lust auf deine Reise vergangen ist, solltest du dich an die Fluggesellschaft wenden. Airlines entscheiden individuell, ob sie dir den Ticketpreis in diesem Fall erstatten. Viele bieten jedoch Kulanzregelungen an. Nachfragen lohnt sich also.
Auch wenn dein Flieger am Boden bleibt, komplett aufs Reisen verzichten musst du nicht. Wir zeigen dir, wie du ganz entspannt von Zuhause die Welt erkundest.
4. Deutsche Bahn
Die Deutsche Bahn hat vergleichsweise schnell auf Corona reagiert und für alle Fahrkarten, die bis zum 13. März gekauft wurden und bis Ende April gelten, Regelungen getroffen.
Du hast die Möglichkeiten, für dein gebuchtes Ticket bis zum Tag vor der Reise Geld zurück zu bekommen oder in einen Reisegutschein umzuwandeln. Du kannst dein Ticket auch bis zum 30. Juni für die gleiche Strecke nutzen, allerdings nicht, wenn du zu einem Spar- und Super-Sparpreis gebucht hast.
Was du bei Bahnfahrten und ÖPNV in der Corona-Zeit beachten solltest, erfährst du hier.
5. Konzertveranstalter
Zuerst die schlechte Nachricht: Die Angst vor einem Virus ist kein Grund, von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten. Wenn das Konzert also stattfindet, hast du keine Möglichkeit auf Erstattung.
Sollte jedoch Corona der offizielle Grund für die Absage sein, kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach und du bekommst den vollen Preis zurück. Das gilt auch für Gutscheine oder Ersatztermine.
Tipp: Obwohl der Veranstalter dein Vertragspartner ist, erstattet häufig die Vorverkaufsstelle den Preis. Wer dir dein Geld zurückgibt, hängt auch davon ab, wo du dein Ticket gekauft hast. Auch für die Festivalgänger haben wir alle Regelungen und und Infos gesammelt.
Geld zurück: lieber jetzt als gleich!
Auch wenn deine Chancen in der Coronazeit häufig gut stehen, wollen gerade extrem viele Menschen ihr Geld zurück. Diese massenhaften Ansprüche auf Erstattung können zur Folge haben, dass Veranstalter schnell pleitegehen und Insolvenz beantragen müssen.
Das will die Bundesregierung natürlich vermeiden. Auch wenn deswegen noch keine Regelungen getroffen wurden, solltest du dich mit Erstattungsanträgen lieber beeilen.
Auch bei anderen Unternehmen könntest du dein Geld zurückbekommen. Wie steht es zum Beispiel um dein geschlossenes Fitnessstudio?
Auch wenn du während Corona nicht in Panik oder Angst verfallen solltest, alles in allem ist es am sichersten und verantwortungsvollsten in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Damit dir nicht die Decke auf den Kopf fällt, haben wir für dich 101 Dinge, die man in der Isolation tun kann.